Ab 01. Januar 2026 wird für neu in Verkehr gebrachte "nicht für den Strassenverkehr bestimmte Maschinen und Geräte" der Abgastufe V, die Trübungsmessung von der Partikelanzahl-Messung abgelöst.
Ab 01. Januar 2027 wird für bereits in Verkehr gebrachte "nicht für den Strassenverkehr bestimmte Maschinen und Geräte" der Abgastufe V, die Trübungsmessung von der Partikelanzahlmessung abgelöst und wird bei der nächsten Abgaswartung fällig.
Details können Sie aus den Downloads unten entnehmen.
Die neuen Abgasdokumente für die Partikelanzahl-Messung können per sofort bei uns und in unserem Shop mit der Artikelnummer 01 10 8888 bezogen werden
Gerne können Sie bei uns Partikelanzahl-Messungen, mit unseren geeichten und offiziellen Messgeräten, terminlich vereinbaren.